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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LOVA GmbH – LOVA Reformer Pilates Club
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Buchungen und Leistungen zwischen der LOVA GmbH, Lotzestraße 22 A, 37083 Göttingen, E-Mail: info@lova-pilates.de (nachfolgend „LOVA“) und ihren Kund:innen.
Sie gelten insbesondere für Reformer Pilates, Mat Pilates, Yoga, Einzelbuchungen, First Classes, Mehrfachkarten, Memberships, Studententarife und Gutscheine.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung von Classes sowie der Erwerb von Karten, Memberships und Gutscheinen erfolgt insbesondere über die Website bzw. das von LOVA eingesetzte Online-Buchungssystem.
Die im Buchungssystem dargestellten Preise und Bedingungen des jeweils ausgewählten Angebots gelten ergänzend zu diesen AGB.
Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Class besteht nur bei erfolgreicher Buchung und vorhandener Kapazität.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden.
4. Einzelbuchungen und First Class
Einzelne Classes können zum jeweils angegebenen Drop-in-Preis gebucht werden.
LOVA bietet außerdem vergünstigte „First Classes“ an. Eine First Class kann grundsätzlich nur einmal pro Person für die jeweilige angebotene Kategorie in Anspruch genommen werden.
Die aktuellen Preise und Bedingungen ergeben sich aus der Website bzw. dem Buchungssystem.
5. 5er- und 10er-Cards
LOVA bietet Mehrfachkarten für verschiedene Class-Arten an.
Die regulären 5er-Cards sind ab Kauf 3 Monate, die regulären 10er-Cards 6 Monate gültig. Die jeweils gültigen Leistungen und Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung beim Kauf.
Nicht innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.
Cards sind personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Memberships
LOVA bietet Memberships mit einer anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten an.
Der konkrete Leistungsumfang und der monatliche Mitgliedsbeitrag ergeben sich aus der beim Vertragsabschluss angezeigten Membership.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Membership auf unbestimmte Zeit. Sie kann anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Diese Konstruktion entspricht grundsätzlich den Vorgaben des § 309 Nr. 9 BGB für automatische Vertragsverlängerungen in AGB.
Memberships sind personenbezogen und nicht übertragbar.
7. Studententarife
Studententarife können ausschließlich von Personen mit gültigem Studierendenstatus genutzt werden.
LOVA ist berechtigt, einen aktuellen Nachweis, insbesondere eine gültige Immatrikulationsbescheinigung, zu verlangen.
Die Nutzung bzw. Freischaltung eines Studententarifs kann von der erfolgreichen Prüfung dieses Nachweises abhängig gemacht werden. Kann kein gültiger Nachweis erbracht werden, ist LOVA berechtigt, die Differenz zum entsprechenden regulären Tarif zu verlangen bzw. den Studententarif nicht freizuschalten.
Studententarife sind personenbezogen und nicht übertragbar.
8. Buchung und Stornierung von Classes
Eine gebuchte Class kann bis spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn storniert werden. Die für die Buchung verwendete Kurseinheit wird dem Kundenkonto in diesem Fall wieder gutgeschrieben.
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen (No-Show) wird die verwendete Kurseinheit nicht wieder gutgeschrieben.
Bei einer separat bezahlten Einzelbuchung gelten die im Buchungsprozess angegebenen Erstattungsbedingungen.
9. Verspätung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten, rechtzeitig vor Beginn der Class im Studio zu erscheinen.
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Minuten nach Kursbeginn ist eine Teilnahme insbesondere aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
In diesem Fall gilt die gebuchte Einheit als genutzt und wird nicht wieder gutgeschrieben.
10. Absagen und Änderungen durch LOVA
LOVA ist berechtigt, Classes bei Vorliegen sachlicher Gründe abzusagen oder notwendige Änderungen am Kursplan vorzunehmen sowie Trainer:innen zu ersetzen.
Wird eine Class von LOVA abgesagt, wird eine hierfür eingesetzte Kurseinheit dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben. Bei einer separat bezahlten Einzelbuchung wird eine entsprechende Ersatzleistung oder Erstattung angeboten, soweit erforderlich.
Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Krankheit und Ruhezeit bei Memberships
Bei einer nachgewiesenen längerfristigen Erkrankung oder Verletzung von mindestens 8 Wochen kann auf Antrag eine vorübergehende Ruhezeit für eine laufende Membership vereinbart werden.
LOVA kann hierfür einen geeigneten Nachweis verlangen.
Für den vereinbarten Zeitraum wird die Membership pausiert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich grundsätzlich um den entsprechenden Ruhezeitraum.
Gesetzliche Rechte, insbesondere ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
12. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an den Angeboten von LOVA setzt grundsätzlich eine entsprechende gesundheitliche Eignung voraus.
Teilnehmer:innen sind dafür verantwortlich, LOVA bzw. die jeweilige Trainerin oder den jeweiligen Trainer vor Beginn einer Class über gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaften oder andere Umstände zu informieren, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können.
Bei gesundheitlichen Unsicherheiten wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
Trainer:innen von LOVA können Übungen individuell anpassen und eine Teilnahme oder Fortsetzung der Class ablehnen, wenn konkrete Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken bestehen.
Diese Regelungen ersetzen keine medizinische Beratung.
13. Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft schließt die Teilnahme nicht grundsätzlich aus. Teilnehmerinnen sind verpflichtet, die Trainer:innen über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
Die Teilnehmerin entscheidet unter Berücksichtigung ihres individuellen Gesundheitszustands und gegebenenfalls nach ärztlicher Rücksprache über ihre Teilnahme.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
14. Minderjährige
Die Teilnahme an Classes bei LOVA ist grundsätzlich ab 16 Jahren möglich.
Teilnehmer:innen unter 18 Jahren benötigen vor der Teilnahme die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. LOVA kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
15. Verhalten im Studio und Sicherheit
Den Anweisungen der Trainer:innen ist insbesondere hinsichtlich der sicheren Benutzung von Reformern und sonstigen Trainingsgeräten Folge zu leisten.
Die Geräte und Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln. Die geltenden Studio- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
LOVA kann Teilnehmer:innen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits-, Hygiene- oder Verhaltensregeln von einer Class ausschließen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Persönliche Gegenstände
Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände sicher aufzubewahren.
Für Haftungsfragen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Gutscheine
LOVA bietet Wertgutscheine an. Der jeweilige Gutscheinwert kann entsprechend den beim Kauf angegebenen Bedingungen für Leistungen von LOVA eingesetzt werden.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
Für die Gültigkeit und Einlösung gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls die beim Kauf ausgewiesenen Bedingungen.
18. Betriebsferien und Kursplan
LOVA kann insbesondere an Feiertagen, während angekündigter Betriebsferien oder aufgrund organisatorischer Erfordernisse den Kursplan vorübergehend reduzieren oder den Studiobetrieb zeitweise schließen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche der Kund:innen bei erheblichen Leistungsausfällen bleiben hiervon unberührt.
19. Haftung
LOVA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LOVA, seinen gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
20. Kündigung von Memberships
Kündigungen können entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den im Buchungssystem bereitgestellten Möglichkeiten erklärt werden.
Soweit LOVA Verbraucher:innen den Online-Abschluss einer entsprechenden Membership ermöglicht, stellt LOVA die gesetzlich erforderliche Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung.
Für solche online abschließbaren Dauerschuldverhältnisse schreibt § 312k BGB grundsätzlich eine Kündigungsschaltfläche vor.
21. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Über das Bestehen, die Voraussetzungen und die Ausübung des Widerrufsrechts wird gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt LOVA auf seiner Online-Benutzeroberfläche außerdem eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. § 356a BGB verlangt dafür unter anderem eine ständig verfügbare und leicht zugängliche Funktion während der Widerrufsfrist sowie eine elektronische Eingangsbestätigung.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
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